Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten
Ein IT-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Er darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt mitunter eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
So das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil vom 15.01.2020.