Missbrauch von Kundendaten

Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten

Ein IT-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Er darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt mitunter eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
So das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil vom 15.01.2020.

Massenentlassung

Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam

Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber zwingend den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 BetrVG anhören. Dazu reicht es nicht aus, nur Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung  zur Kündigung gesehen werden.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.

Anhörungspflicht

Kündigung unwirksam, weil Anhörungspflicht verletzt

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er davor die Kündigungsgründe dem Betriebs-, bzw. Personalrat umfassend mitteilen. Andernfalls führt die Verletzung der Anhörungspflicht dazu, dass die Kündigung unwirksam ist.

Einen solchen Fall entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Mitnahme eines kranken Kindes

Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit ist kein fristloser Kündigungsgrund

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist das eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Mitnahme eines kranken Kindes rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

Arbeitszeitbetrug in der Pflege

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Altenpfleger tragen in die Pflegedokumentation ein, welche Leistungen sie an ihren Patienten erbracht haben. Dadurch dokumentieren sie auch ihre geleistete Arbeitszeit für den Arbeitgeber.

Wenn eine Pflegekraft die Pflegedokumentation fälscht und dort einträgt, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sei, obwohl sie tatsächlich nur telefonischen Kontakt mit der Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg am 07.08.2019.

WhatsApp

Arbeitnehmerin verbreitet Gerüchte via WhatsApp – Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Selbst im Berufsleben ist die Nutzung von Messengerdiensten wie WhatsApp heutzutage weit verbreitet. Teilweise besitzen Arbeitskollegen eigene WhatsApp-Gruppen und auch die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten kann über WhatsApp laufen. Problematisch wird dieses Vorgehen dann, wenn ein Arbeitnehmer falsche, ehrverletzende Gerüchte via Whatsapp verbreitet. In diesem Fall kann sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, wie ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedener Fall zeigt.

Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte

Keine Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte

Menschen mit Schwerbehinderung verfügen grundsätzlich über einen Beschäftigungsanspruch. Dieser stellt jedoch keine Beschäftigungsgarantie dar. Ihr Arbeitsplatz kann also betriebsbedingt wegfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich am 16.05.2019 entschieden.

Abmahnungserfordernis

Dienstfahrzeug privat genutzt: Ist Kündigung ohne Abmahnung wirksam?

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere Monate lang ein Dienstfahrzeug für private Zwecke, kann ihm gekündigt werden. Vorher muss jedoch er abgemahnt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 24. Januar 2019 entschieden.

Neues zur Kündigung eines kirchlichen Arbeitgebers und zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem zwei Urteile verkündet, mit denen jeweils Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt wurden.Wir hatten über diese Entscheidungen des EuGH bereits berichtet.

Kündigungsgrund beweisen

Drogenkonsum: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, muss er den Kündigungsgrund beweisen. Der Konsum von Drogen kann zwar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss jedoch beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Drogen zu sich genommen hat. Der Verweis auf einen Zeugen, der möglicherweise die Einnahme von Drogen beobachtet habe, genügt nicht. 

So entschieden die Richter vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 24.08.2018 .

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