Top Privatrechtsanwalt – FOCUS-Anwaltsliste 2020 & 2019 & 2018
Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer wurde im Jahr 2020, wie auch in den Jahren 2018 & 2019, deutschlandweit als einer der Top-Privatrechtsanwälte im Arbeitsrecht in der FOCUS-Anwaltsliste gekürt.
Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin FOCUS durchgeführt hat. In Düsseldorf erhielten lediglich vier Fachanwälte für Arbeitsrecht diese Auszeichnung.
Spezialisten für Arbeitnehmerrechte
Die Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (m/w/d) ist einer der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten Sie bei Trennungsprozessen: im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder bei der Verhandlung von Abwicklungsverträgen oder Aufhebungsverträgen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltungen von Arbeitsverträgen und der Durchsetzung Ihrer vertraglichen und gesetzlichen Rechte. Auch die Geltendmachung von Ansprüche auf Bonus, Tantiemen, Provision oder andere Gehaltsbestandteilen gehört zu unserer Spezialisierung. Wir vertreten Ihre Interessen, in Beratungen und Verhandlungen sowie vor den Arbeitsgerichten. Vertrauen Sie auf mehr als zwanzigjährige Erfahrung.
Spezialisten für kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht hat bei uns einen besonders hohen Stellenwert, da wir seit langem Betriebsräte mittelständischer und großer Unternehmen in allen Fragen der Betriebsratstätigkeit beraten. Die Themen betriebliche Mitbestimmung, Arbeitszeit, Vergütung, Betriebsänderungen und Betriebsübergang bieten häufig Anlass für Auseinandersetzungen, weshalb sie zu unseren Spezialgebieten gehören. Wir vertreten konsequent Ihre Interessen, in Beratungen und Verhandlungen, vor den Arbeitsgerichten und auch als externe Beisitzer in der Einigungsstelle. Idealerweise finden wir gemeinsam eine geeignete Lösung im Verhandlungswege. Wir können dabei unsere vertieften Erfahrungen und Kenntnisse im Arbeitsrecht und in der Verhandlungsführung und Kommunikation miteinander kombinieren. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.
Spezialisten für Datenschutz im Betrieb
Der Datenschutz spielt nicht erst seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine große Rolle im Arbeitsrecht. Die Fragen, ob bestimmte personenbezogene Daten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers verarbeitet werden dürfen oder ob der Arbeitgeber das Verhalten mittels technischer Überwachungseinrichtungen erfassen und auswerten darf, sind sehr komplex und bedürfen zu ihrer Beantwortung besonderer Kenntnisse des Datenschutzes. Das gilt auch im Rahmen der Einführung und Anwendung von Personalinformationssystemen, sei es bspw. von WorkDay oder von SuccessFactors, oder von Zeiterfassungssystemen oder im Rahmen von Industrie 4.0. Aufgrund der Ausbildung von Rechtsanwalt Burgmer als Fachkraft für Datenschutz können wir diese Fragen kompetent bewerten und beantworten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer als Experte im ZDF – Volle Kanne
Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, war vielfach als Experte Gast in der ZDF-Sendung “Volle Kanne”.
Für uns stehen die Interessen und die Ziele unseres Mandanten im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Arbeit.
In unserer Fachanwaltskanzlei dreht sich alles um unsere Mandanten und das Thema Arbeitsrecht. Wir sind sympathische, schnelle Spezialisten und beherrschen das Arbeitsrecht in allen Facetten. Unser Standort liegt in Düsseldorf und unser regionaler Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen.
Wir beraten Sie außergerichtlich zur Vermeidung von gerichtlichen Verfahren. Sie werden von uns auch bundesweit vor allen Arbeitsgerichten vertreten, sei es vor den lokalen Arbeitsgerichten, vor den regionalen Landesarbeitsgerichten oder vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen ihre Kompetenz mit Nachdruck für Sie ein. Wir sind schnell und zuverlässig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise.
Greifen Sie auf unsere mehr als 20-jährige Erfahrungen zurück.
Vorsprung durch Fortbildung
Wir bilden uns regelmäßig fort, auch wenn wir bereits Spezialisten in unserem Fachgebiet sind. Darüber hinaus schulen wir regelmäßig als Referenten in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts.
DAV_Fortbildungsbescheinigung_Burgmer_2021
DAV_Fortbildungsbescheinigung_Burgmer_2020
DAV_Fortbildungsbescheinigung_Burgmer_2019
DAV_Fortbildungsbescheinigung_Burgmer_2018
DAV_Fortbildungsbescheinigung_Burgmer_2017
DAV_Fortbildungsbescheinigung_Burgmer_2016