Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei zweiter Erkrankung

Erneut krank während Arbeitsunfähigkeit: Wieder sechs Wochen Entgeltfortzahlung?

Voraussetzung für das Entstehen eines erneuten sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruchs aufgrund einer anderen Erkrankung ist die Arbeitsfähigkeit zwischen den Erkrankungen. Ohne Bedeutung ist dabei, ob der Arbeitnehmer während dieser Arbeitsfähigkeit tatsächlich gearbeitet hat. Der Arbeitnehmer muss die zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit jedoch beweisen.

Versetzung

Unwirksame Versetzung: Fahrtkostenersatz für private PKW-Nutzung

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Weisung zu einer rechtswidrigen Versetzung erhalten hat, kann er einen Fahrtkostenersatz geltend machen. Im Wege des Schadensersatzes kann er Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch das Pendeln mit seinem privaten PKW entstanden sind. Der Arbeitgeber hat hierbei einen Betrag iHv. 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer zu ersetzen.
So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 28. November 2019.

Abgeltung von Überstunden durch Freistellung nach gerichtlichem Vergleich?

Nach einer Kündigungsschutzklage kann es zu einem gerichtlichen Vergleich kommen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht dann die Möglichkeit, sich gütlich darauf zu einigen, ob und wie sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Soll das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, kann der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, ihn für die restliche Zeit von der Arbeit freizustellen. Kommt es zu einer solchen Freistellung, sind damit aber nicht automatisch auch vorhandene Überstunden abgegolten. Soweit keine hinreichend deutliche Freistellungsvereinbarung getroffen wird, muss der Arbeitgeber die Überstunden ausbezahlen, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Selbstständige Tätigkeit und Arbeitnehmer

Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmern

Die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit einerseits und der Tätigkeit als Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags im Sinne von § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) andererseits ist in der Praxis höchst relevant: Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, genießt der Arbeitnehmer rechtliche Vorteile wie etwa die Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Ein Kriterium für die Arbeitnehmereigenschaft ist die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses Kriterium ist jedoch bei einer Tätigkeit als Co-Trainer in einem Sportverein nicht immer erfüllt und muss daher im Einzelfall belegt werden.

Sachgrundlose Befristung

Sachgrundlose Befristung: Eintägige Überschreitung der Höchstdauer führt zu unbefristetem Arbeitsvertrag

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In jedem Fall gilt eine Höchstdauer von zwei Jahren. Die Überschreitung um nur einen einzigen Tag führt dazu, dass aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ein unbefristetes wird. So hat kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden.

Alkoholabhängigkeit

Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit – Wann ist sie wirksam?

Jahrelange Alkoholsucht kann nicht nur für den betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für den ihn beschäftigenden Arbeitgeber zu einer Belastungsprobe werden. Die erkrankten Arbeitnehmer sind häufig über längere Zeiträume krankgeschrieben. Dadurch können sie einen bedeutenden Teil ihrer Arbeitsleistung nicht erbringen. Den Arbeitgeber kostet das nicht nur Geld und Nerven, er kann darüber hinaus die besetzte Stelle nicht neu vergeben. Ein Missstand, dessen letztes Mittel zur Lösung die Kündigung ist. Doch ist auch diese mit Schwierigkeiten verbunden; vor allem, wenn für die alkoholerkrankte Person ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Dieser kann sich etwa aus tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen und/oder aus einer Schwerbehinderteneigenschaft ergeben.

Feiertagsvergütung

Feiertagsvergütung eines Zeitungszustellers

Gesetzliche Feiertage dienen der Erholung des Arbeitnehmers, ohne dass er finanzielle Nachteile durch einen Verdienstausfall hinnehmen muss. Damit ist die Entgeltfortzahlung an Feiertagen ein wichtiges Element der sozialen Sicherung in Deutschland. Dabei gilt das sogenannte Lohnausfallprinzip: Entfällt die Arbeit aufgrund eines gesetzlichen Feiertages, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Vergütung, welche er üblicherweise für diesen Tag erhalten hätte.
Der Anspruch auf Feiertagsvergütung kann auch nicht durch eine anderslautende vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehebelt werden.

Vergleichsvorschlag

Arbeitnehmer verursacht Schaden: Vergleichsvorschlag zu seinen Gunsten

Im Laufe der Zeit macht jeder Fehler. So auch Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit. Weil Arbeitnehmer aber oftmals für sehr hohe Schäden im Vergleich zu ihrem geringen Einkommen aufkommen müssten, gibt es in Deutschland die sog. beschränkte Arbeitnehmerhaftung. Außerdem können die Gerichte auf die Schließung eines Vergleichs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinwirken, um so einen möglichst fairen Ausgleich herbeizuführen. So geschah es auch kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, als Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf den Vergleichsvorschlag des Gerichts einigten.

Überstundenzuschlag

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte doch nicht erreichbar?

Wenn Sie als Arbeitnehmer Überstunden leisten, kann Ihnen unter Umständen ein sog. Überstundenzuschlag zustehen. Ihr Arbeitgeber zahlt dabei nicht einfach die von Ihnen geleisteten Überstunden. Er zahlt eine zusätzliche Vergütung, die auf den normalen Stundenlohn aufgeschlagen wird. Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Vielmehr muss dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag der Branche geregelt sein.
Enthält der Tarifvertrag eine solche Klausel, können Vollzeitkräfte, die ihre gewöhnliche Arbeitszeit überschreiten, diesen Zuschlag erhalten. Wie aber sieht es mit Teilzeitkräften aus, sobald diese ihre erste Überstunde abgeleistet haben?

Altersteilzeit

Altersteilzeit im Blockmodell: Urlaub aus der Freistellungsphase ausbezahlen lassen?

Befindet sich ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit aktuell in der Freistellungsphase (Blockmodell, s.u.), so hat er während dieser Phase keinen Anspruch auf Jahresurlaub bzw. entsprechende Abgeltung.