Werbegeschenk Betriebsrat

Betriebsrat darf Werbegeschenke von Seminaren nicht immer behalten 

Auf Seminaren erhalten Betriebsräte gelegentlich Gegenstände wie Schulungsmaterialien oder Werbegeschenke. Nicht immer dürfen sie diese behalten.

Das Arbeitsgericht Lüneburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Betriebsrat u.a. ein Tablet erhielt. Dieses durfte die Arbeitgeberin herausverlangen, wie das Gericht entschied.

Massenentlassung

Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam

Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber zwingend den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 BetrVG anhören. Dazu reicht es nicht aus, nur Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung  zur Kündigung gesehen werden.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.

Hitzepause

Betriebsrat rät Arbeitnehmern zu Hitzepause – Betriebsratsausschluss nicht gerechtfertigt

Möglicherweise stehen auch im Sommer 2020 wieder Rekord-Temperaturen bevor. Bei täglichen Temperaturen von über 35 Grad ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmer vor der Hitze schützen und regelmäßig Pausen einlegen. Dementsprechend stellt es keine grobe Pflichtverletzung dar, wenn der Betriebsrat die Belegschaft darauf hinweist, eine Hitzepause nehmen zu können.

So entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am 18.12.2019.

Anhörungspflicht

Kündigung unwirksam, weil Anhörungspflicht verletzt

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er davor die Kündigungsgründe dem Betriebs-, bzw. Personalrat umfassend mitteilen. Andernfalls führt die Verletzung der Anhörungspflicht dazu, dass die Kündigung unwirksam ist.

Einen solchen Fall entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Einstellung eines Arbeitnehmers an mehreren Standorten

Zustimmung aller Betriebsräte für Neueinstellung an mehreren Betrieben nötig

Soll ein Arbeitnehmer an verschiedenen Betrieben eingestellt werden, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung aller Betriebsräte der jeweiligen Betriebe.

So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2019 entschieden.

Einsatz von Detektiven

Einsatz von Detektiven kostet Arbeitgeber 20.000 Euro

Arbeitnehmer genießen in aller Regel allgemeinen Kündigungsschutz. Ihnen kann nicht willkürlich gekündigt werden. Besonders starken Schutz genießen darüber hinaus zum Beispiel Betriebsräte.

Das Arbeitsgericht Gießen hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Arbeitgeberin diesen Kündigungsschutz umgehen wollte. Sie schleuste Detektive in den Betrieb ein, die notfalls Tatsachen fingieren sollten, um die Kündigung der betreffenden Mitarbeiterin zu ermöglichen.

Abmahnung einer Amtspflichtverletzung

Abmahnung einer Amtspflichtverletzung durch ein Betriebsratsmitglied ist unzulässig

Mahnt eine Arbeitgeberin eine Amtspflichtverletzung durch ein Betriebsratsmitglied ab, so darf diese Abmahnung nicht in die Personalakte des Mitglieds aufgenommen werden. Eine Vermengung von individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten ist unzulässig.

Auskunftsanspruch des Betriebsrates

Kann Betriebsrat Auskunft über Sonderzahlungen verlangen?

Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber weitreichende Auskunftsansprüche. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über Sonderzahlungen zu erteilen, die er an Arbeitnehmer geleistet hat. Diesem Auskunftsanspruch steht auch das neue Datenschutzrecht nicht entgegen.So hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.

Nachträgliche Unterrichtung des Betriebsrats

Keine nachträgliche Unterrichtung des Betriebsrats bei neuer Einstellung

Wird jemand neu eingestellt, bedarf es ab einer bestimmten Betriebsgröße vorher stets der Zustimmung des Betriebsrates. Bei nicht fristgerechter Verweigerung wird eine entsprechende Zustimmung unterstellt.
Das setzt allerdings voraus, dass der Betriebsrat im Vorhinein über die Einstellung auch unterrichtet wurde. Eine nachträgliche Unterrichtung ist nicht mehr ausreichend.
So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 21.11.2018 entschieden.

Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden: Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Der Betriebsrat hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 99 BetrVG ein Recht zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, also bei einer Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung.
Die Frage, welche Vergütung ein Betriebsratsmitglied bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhielte, fällt allerdings nicht darunter. Daher hat der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht.