Werbegeschenk Betriebsrat

Betriebsrat darf Werbegeschenke von Seminaren nicht immer behalten 

Auf Seminaren erhalten Betriebsräte gelegentlich Gegenstände wie Schulungsmaterialien oder Werbegeschenke. Nicht immer dürfen sie diese behalten.

Das Arbeitsgericht Lüneburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Betriebsrat u.a. ein Tablet erhielt. Dieses durfte die Arbeitgeberin herausverlangen, wie das Gericht entschied.

Fingerabdruck Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung mittels Fingerabdruck ist unzulässig

Zeiterfassungssysteme, die Fingerabdrücke zur Identifizierung der Arbeitnehmer verwenden, sind grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das sog. Fingerprint-System zwingend notwendig ist oder eine entsprechende Vereinbarung vorliegt.

So entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin am 16.10.2019.

Missbrauch von Kundendaten

Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten

Ein IT-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Er darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt mitunter eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
So das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil vom 15.01.2020.

Crowdworking-Plattform

Vertrag mit Crowdworking-Plattform ist kein Arbeitsvertrag

Mit der Digitalisierung kommen viele neue Arbeitsmöglichkeiten und -angebote. Knapp 5 Prozent aller volljährigen Menschen in Deutschland arbeiten als Crowdworker. Über eine Crowdworking-Plattform können sie verschiedene Kleinstjobs annehmen und gegen ein geringes Entgelt erledigen. Oft geht es z.B. darum, Adressen zu recherchieren oder Fotos anzufertigen. Ob es sich bei einem Nutzungsvertrag mit einer solchen Crowdworking-Plattform um einen Arbeitsvertrag handelt, musste kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) München entscheiden.

Massenentlassung

Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam

Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber zwingend den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 BetrVG anhören. Dazu reicht es nicht aus, nur Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung  zur Kündigung gesehen werden.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.

Hitzepause

Betriebsrat rät Arbeitnehmern zu Hitzepause – Betriebsratsausschluss nicht gerechtfertigt

Möglicherweise stehen auch im Sommer 2020 wieder Rekord-Temperaturen bevor. Bei täglichen Temperaturen von über 35 Grad ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmer vor der Hitze schützen und regelmäßig Pausen einlegen. Dementsprechend stellt es keine grobe Pflichtverletzung dar, wenn der Betriebsrat die Belegschaft darauf hinweist, eine Hitzepause nehmen zu können.

So entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am 18.12.2019.

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung “Sportlehrerin” diskriminiert Sportlehrer

Die auf ein bestimmtes Geschlecht beschränkte Stellenausschreibung kann dazu führen, dass unberücksichtigte Bewerber eines anderen Geschlechts Entschädigungszahlungen nach dem AGG zustehen. Dies gilt auch, wenn für eine Stelle als Sportlehrerin deshalb eine Frau gesucht wird, weil ausschließlich Schülerinnen unterrichtet werden sollen. Das Geschlecht des Lehrpersonals ist dann keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung an den Bewerber. So entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht.

Anhörungspflicht

Kündigung unwirksam, weil Anhörungspflicht verletzt

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er davor die Kündigungsgründe dem Betriebs-, bzw. Personalrat umfassend mitteilen. Andernfalls führt die Verletzung der Anhörungspflicht dazu, dass die Kündigung unwirksam ist.

Einen solchen Fall entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Einstellung eines Arbeitnehmers an mehreren Standorten

Zustimmung aller Betriebsräte für Neueinstellung an mehreren Betrieben nötig

Soll ein Arbeitnehmer an verschiedenen Betrieben eingestellt werden, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung aller Betriebsräte der jeweiligen Betriebe.

So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2019 entschieden.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei zweiter Erkrankung

Erneut krank während Arbeitsunfähigkeit: Wieder sechs Wochen Entgeltfortzahlung?

Voraussetzung für das Entstehen eines erneuten sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruchs aufgrund einer anderen Erkrankung ist die Arbeitsfähigkeit zwischen den Erkrankungen. Ohne Bedeutung ist dabei, ob der Arbeitnehmer während dieser Arbeitsfähigkeit tatsächlich gearbeitet hat. Der Arbeitnehmer muss die zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit jedoch beweisen.