Presseveröffentlichung: Zählt das Umziehen zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber die Arbeitskleidung stellt?
Pausen- und Ruhezeiten sowie Mitbestimmung im Arbeitszeitgesetz
Ist das Umziehen Bestandteil der Arbeitszeit?
Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte doch nicht erreichbar?
Wenn Sie als Arbeitnehmer Überstunden leisten, kann Ihnen unter Umständen ein sog. Überstundenzuschlag zustehen. Ihr Arbeitgeber zahlt dabei nicht einfach die von Ihnen geleisteten Überstunden. Er zahlt eine zusätzliche Vergütung, die auf den normalen Stundenlohn aufgeschlagen wird. Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Vielmehr muss dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag der Branche geregelt sein. Enthält der Tarifvertrag eine solche Klausel, können Vollzeitkräfte, die ihre gewöhnliche Arbeitszeit überschreiten, diesen Zuschlag erhalten. Wie aber sieht es mit Teilzeitkräften aus, sobald diese ihre erste Überstunde abgeleistet haben?
Mutterschutz: Mit Schichtarbeit kombinierte Nachtarbeit gilt als Nachtarbeit
Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. September 2018 entschieden, dass Nachtarbeit im Sinne des EU-Rechts auch dann vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer Schichtarbeit ableistet, bei der Teile der Arbeitszeit in der Nacht liegen.
Nichtige Vereinbarung zur Stundenzahl verlagert Betriebsrisiko auf Arbeitnehmer
Wird eine Wochenarbeitszeit zwischen 0 und 48 Stunden vereinbart, stellt dies eine nichtige Vereinbarung zur Stundenzahl dar. In einem solchen Fall wird das Betriebsrisiko einseitig auf den Arbeitnehmer verlagert.
Teilzeitbeschäftigung: Zuschläge für Überstunden sind ab der 1. Überstunde zu zahlen
Viele Betriebe bezahlen ihren Beschäftigten Zuschläge für Überstunden. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stehen diese Zuschläge auch Teilzeitkräften schon ab der ersten Überstunde zu. Sie müssen nicht erst die reguläre Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschreiten.
Taxifahrer: Arbeitgeber muss auch Bereitschaftszeiten entlohnen
Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also für Pausenzeiten keinen Lohn zahlen. Eine Pause liegt aber nicht vor, wenn der Arbeitnehmer sich für die sofortige Wiederaufnahme der Arbeit bereithalten muss. Für solche Bereitschaftszeiten ist der Arbeitnehmer grundsätzlich zu entlohnen. Deswegen haben beispielsweise auch Taxifahrer während der Standzeit Anspruch auf Mindestlohn. Dies gilt auch, wenn sie nicht alle 3 Minuten eine Bereitschaftstaste betätigen.
Installation von Anonymisierungssoftware rechtfertigt Kündigung
Installiert der Arbeitnehmer eine Anonymisierungssoftware, um wöhrend der Arbeitszeit unerkannt auf dem Dienstrechner surfen zu können, so rechtfertigt dies eine Kündigung.