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Installation von Anonymisierungssoftware rechtfertigt Kündigung

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer kommentiert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 12.01.2006 – 2 AZR 179/05.

Installiert ein Arbeitnehmer unerlaubt ein „Anonymisierungsprogramm“ zum unbemerkten Surfen im Internet auf einem dienstlichen Computer, so liegt darin ein schwerer Pflichtverstoß, der zu einer Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – führen kann.
Kündigung wegen Anonymisierungssoftware
 

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