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Arbeitszeiterfassung mittels Fingerabdruck ist unzulässig

Zeiterfassungssysteme, die Fingerabdrücke zur Identifizierung der Arbeitnehmer verwenden, sind grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das sog. Fingerprint-System zwingend notwendig ist oder eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. So entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin am 16.10.2019.

Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Altenpfleger tragen in die Pflegedokumentation ein, welche Leistungen sie an ihren Patienten erbracht haben. Dadurch dokumentieren sie auch ihre geleistete Arbeitszeit für den Arbeitgeber.Wenn eine Pflegekraft die Pflegedokumentation fälscht und dort einträgt, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sei, obwohl sie tatsächlich nur telefonischen Kontakt mit der Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg am 07.08.2019.

Europäischer Gerichtshof: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Die Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit verlässlich gemessen werden kann. Wie ein solches System genau ausgestaltet wird, ist Sache der Mitgliedstaaten.Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 entschieden.

Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. August 2018 über einen Fall entschieden, in dem die Klägerin als Reinigungskraft auf dem Gelände eines Flughafens eingesetzt worden war und mehrfach, trotz bereits erfolgter Abmahnung, während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen in die eigene Tasche gesammelt hatte.

Arztbesuch während Arbeitszeit bei vollem Lohn?

Eine bezahlte Freistellung von der Arbeit erfolgt oftmals nur in sehr eng geregelten Ausnahmefällen. So wird es dem Arbeitnehmer in der Regel nicht zustehen, für Arztbesuche eine Fortzahlung des Entgeltes zu verlangen. Im Ausnahmefall besteht aber auch bei Arztbesuchen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn der Arzt des Arbeitnehmers keine Rücksicht auf terminliche Wünsche nehmen will oder kann.