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Jobsharing - Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer zu Gast im ZDF

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Was ist überhaupt Jobsharing?

Unter Jobsharing versteht man ein Arbeitszeitmodell, in dem zwei oder mehr Arbeitnehmer als Gemeinschaft ihren Arbeitsplatz teilen. Die teilnehmenden Arbeitnehmer bekleiden gemeinsam jeweils in Teilzeit eine Stelle, die sonst von einem Arbeitnehmer allein ausgeübt würde.
Wie die Arbeitszeit unter den Arbeitnehmern aufgeteilt wird, kann individuell von Arbeitgeber und Arbeitnehmern vereinbart werden. Möglich und beliebt ist zum Beispiel die Aufteilung nach Wochentagen entsprechend Montag bis Mittwoch und Donnerstag bis Freitag.
Auch bezüglich des Gehalts teilen sich die teilnehmenden Arbeitnehmer die Stelle auf.
Im Unterschied zu gewöhnlichen Teilzeitmodellen bestimmen im Rahmen des Jobsharings meist die Arbeitnehmer, wie sie ihre Arbeitszeit untereinander aufteilen. Ein Anspruch auf Jobsharing besteht jedoch nicht. Überhaupt ist das Jobsharing gesetzlich nicht ausgestaltet und daher abhängig vom Einvernehmen des Arbeitgebers und der teilnehmenden Arbeitnehmer.

Wo liegen die Vorteile?

Jobsharing ermöglicht den teilnehmenden Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit individueller zu gestalten. Insbesondere vereinfacht das Modell die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch und gerade in Führungspositionen wird Jobsharing immer häufiger vereinbart, sodass auch Stellen, die sonst eine besonders hohe Arbeitsbelastung bedeuten, mit dem Familienleben besser kombinierbar sein dürften.
Jobsharing bietet sich auch für Arbeitnehmer an, die sich neben dem Beruf weiterbilden möchten. Die geringere Arbeitsbelastung ermöglicht es, zum Beispiel neben einem Studium Berufserfahrung zu sammeln.
Auf der anderen Seite profitiert der Arbeitgeber in aller Regel von einer höheren Zufriedenheit seiner Arbeitnehmer, die sich in besseren Leistungen niederschlagen dürfte. Erkrankt einer der teilnehmenden Arbeitnehmer, lässt sich mithilfe des anderen Arbeitnehmers flexibel ein Ausgleich schaffen. Zudem ermöglicht das Jobsharing auch die Zusammenführung mehrerer Kompetenzen in einer Stelle (wie z.B. im ersten Beispiels des Films).

Wo liegen die Nachteile, gibt es Risiken?

Der Erfolg des Jobsharings hängt ganz entscheidend von dem Auskommen der teilnehmenden Arbeitnehmer untereinander ab. Schließlich müssen sie auf die Vorarbeit des anderen vertrauen können. Die Absprache untereinander erfordert darüber hinaus ein hohes Maß an Planungs- und Organisationsfähigkeit.
Kompliziert wird es, wenn einer der teilnehmenden Arbeitnehmer aus dem Jobsharing aussteigt. Die Neubesetzung gestaltet sich wegen der besonderen Anforderungen an eine geteilte Stelle (Auskommen mit anderem Arbeitnehmer, Organisationsbedarf, etc.) meist aufwändiger als sonst.
Idealerweise stimmen die Arbeitnehmer die Lage und die Dauer der Arbeitszeit untereinander ab. Erfolgt das nicht, kann der Arbeitgeber diese bestimmen, ggf. unter Mitbestimmung des Betriebsrates.

Für wen ist diese Arbeitsform interessant?

Jobsharing ist für diejenigen Mitarbeiter interessant, die in verantwortlichen Positionen flexibel arbeiten möchten.

Welche typischen Risiken gibt es?

Schwierigkeiten können auftreten, wenn sich die beteiligten Mitarbeiter untereinander nicht einigen können. Das kann die Lage und Dauer der jeweiligen Arbeitszeit betreffen, aber auch die Erfüllung der Arbeitsleistung in Quantität und Qualität. Hier wird sich die Frage stellen, ob der Arbeitgeber dann die Arbeitszeit festlegen kann und, wen er für Fehler, Mängel und/oder Verzögerungen verantwortlich machen darf.
Problematisch wird es auch, wenn zwischen den beteiligten Mitarbeitern ein Leistungsgefälle besteht, aber beide den gleichen Lohn erhalten. Oder, wenn sie sich untereinander nicht mehr verstehen.
Schließlich stellt sich auch die Frage, wer Anweisungen erteilen darf, wenn sich die beteiligten Mitarbeiter nicht einig werden. Ist das ein beteiligter Mitarbeiter oder eine Führungskraft?

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