Verfall von Urlaubsansprüchen: Arbeitgeber muss dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer nicht belehren
Ein Arbeitgeber muss seine dauerhaft erkrankten Arbeitnehmer nicht über den Verfall von möglichen Urlaubsansprüchen unterrichten. Im Fall von langfristig erkrankten Arbeitnehmern macht eine solche Obliegenheit des Arbeitgebers keinen Sinn, da der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit ohnehin nicht reagieren und den Urlaub daher auch nicht nehmen kann.
Abmahnung rechtmäßig: Redakteur veröffentlicht Artikel bei Konkurrenz des Arbeitgebers
Mit der Konkurrenz des Arbeitgebers zusammenzuarbeiten kann den Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen und eine Abmahnung oder sogar Kündigung
Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber nicht zwingen, Betriebsrat zu Personalgespräch einzuladen
Der Arbeitgeber kann in einer Betriebsvereinbarung nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat zu jedem Personalgespräch wegen eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers einzuladen. Dies gilt insbesondere, wenn das Betriebsratsmitglied nicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Gesprächsinhalts verpflichtet wird.So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11.12.2018.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Arbeitgeber darf nicht ohne Zustimmung twittern
Will der Arbeitgeber einen Twitter-Account betreiben, so hat er hierzu die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Denn: Der Betriebsrat hat in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht.
Impfschäden: Arbeitgeber haftet nicht für Betriebsarzt
Bei einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung haftet der Arbeitgeber regelmäßig nicht für daraus resultierende Schäden (sog. Impfschäden). Weder ist ein Behandlungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande gekommen, noch muss sich der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung des Betriebsarztes zurechnen lassen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 21.12.2017.
Weihnachtsgratifikation: Die Höhe bestimmt der Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber kann die Höhe einer Sonderzahlung zu Weihnachten einseitig nach billigem Ermessen bestimmen.
Arbeitgeber muss geduldete Überstunden entlohnen
Ist einem Arbeitgeber bekannt, dass alle bei ihm beschäftigten Führungskräfte unentgeltlich Mehrarbeit leisten, ist davon auszugehen, dass er diese Ü
Haftung des Arbeitgebers für Schaden auf dem Betriebsgelände nach Sturm
Ein Arbeitgeber muss im Falle eines Sturms grundsätzlich für den Sachschaden seines Arbeitnehmers aufkommen, wenn dieser Schaden auf dem Betriebsgelä