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Wichtiger Grund für fristlose Kündigung: Fahrpreis kassiert, Ticket nicht ausgegeben

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Zum Hintergrund: Fristlose Kündigung

Nur in wenigen Fällen kann ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, welcher das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Ein solcher Grund liegt bei erheblichen und schuldhaften Pflichtverstößen des Arbeitnehmers vor. Es darf zudem kein milderes Mittel verfügbar sein, um die Kündigung abzuwenden; in der Praxis geht es hier meist um eine vorherige Abmahnung. Zudem ist eine fristlose Kündigung nur gerechtfertigt, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes überwiegt.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen.
Die Kündigung muss der Arbeitgeber dann innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der maßgeblichen Umstände aussprechen.
Von den Gerichten wurde zum Beispiel in den folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein wichtiger Grund anzunehmen sei:

Zum Sachverhalt: Wichtiger Grund liegt vor

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Fahrgast bei der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) über einen Busfahrer beschwert. Dieser habe den Fahrpreis kassiert, aber kein Ticket ausgedruckt. Unter dem Hinweis „You don’t need a ticket“ sei der Fahrgast eingelassen worden. Daraufhin veranlasste die BVG eine Sonderprüfung und konnte beobachten, wie der Busfahrer insgesamt vier Fahrgäste abkassierte, ohne Tickets auszudrucken.
Dem Arbeitnehmer wurde fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt. Er klagte ohne Erfolg vor dem LAG, welches die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zuließ.

Zur Entscheidung: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt

Das Gericht führte aus, das Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Der Einwand des Arbeitnehmers, er habe jedem zahlenden Fahrgast ein Ticket gegeben, sei nach Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen nicht zu bestätigen.

Fazit

Wenn ein Busfahrer den Fahrpreis ohne Ticketausgabe kassiert, kann dies Grund für eine fristlose Kündigung sein. Es ist dann auch keine vorherige Abmahnung erforderlich.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.08.2018, Az. 10 Sa 469/18

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