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Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes

Kündigen alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder ihr Arbeitsverhältnis, so endet das Amt des Betriebsrats. Diesen trifft dann die Pflicht zur Durchführung von Neuwahlen, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG.

Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden. Im kollektiven Arbeitsrecht lässt sich vieles regeln. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat den Überblick, was rechtlich möglich und in der Praxis gut umsetzbar sowie in einer Verhandlungssituation erreichbar ist.

Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam

Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber diesbezüglich zwingend den Betriebsrat anhören. Dabei reicht es nicht aus, Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung gesehen werden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.

Betriebsrat: Keine Rückforderung bei überhöhter Vergütung

Die Mitglieder des Betriebsrates führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Alle Betriebsratsmitglieder dürfen für die Ausübung ihres Amtes keine Vergütung erhalten; gegenüber anderen Arbeitnehmern dürfen Sie weder begünstigt noch benachteiligt werden.Verstößt der Arbeitgeber durch die Zahlung eines überhöhten Arbeitslohns gegen das Begünstigungsverbot, kann er den überschießenden Teil nicht nachträglich zurückfordern.

Trotz DSGVO: Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten durch den Betriebsrat

Zur Aufgabe eines Betriebsrats gehört es, darüber zu wachen, dass Gesetze und Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden, § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zur Durchführung dieser Aufgabe muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu gehört auch das Recht zur Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten von Arbeitnehmern.   So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen am 22.10.2018 entschieden.“

Betriebsrat: Entlassung eines Geschäftsführers möglich?

Der Betriebsrat hat nicht das Recht, die Entlassung eines Geschäftsführers zu veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn der angestellte Geschäftsführer den Betriebsfrieden stört. Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) finden auf Geschäftsführer keine Anwendungen.