Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes
Kündigen alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder ihr Arbeitsverhältnis, so endet das Amt des Betriebsrats. Diesen trifft dann die Pflicht zur Durchführung von Neuwahlen, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG.
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung kann „verfallen“
Dem Kläger war unwirksam gekündigt worden. Bei der zweiten Kündigung wurde der Betriebsrat nicht nochmal angehört. So war diese nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG auch unwirksam.
Betriebsrat kann per Videokonferenz einen Beschluss fassen!
Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam
Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber diesbezüglich zwingend den Betriebsrat anhören. Dabei reicht es nicht aus, Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung gesehen werden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.
Betriebsrat: Keine Rückforderung bei überhöhter Vergütung
Die Mitglieder des Betriebsrates führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Alle Betriebsratsmitglieder dürfen für die Ausübung ihres Amtes keine Vergütung erhalten; gegenüber anderen Arbeitnehmern dürfen Sie weder begünstigt noch benachteiligt werden.Verstößt der Arbeitgeber durch die Zahlung eines überhöhten Arbeitslohns gegen das Begünstigungsverbot, kann er den überschießenden Teil nicht nachträglich zurückfordern.
Trotz DSGVO: Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten durch den Betriebsrat
Zur Aufgabe eines Betriebsrats gehört es, darüber zu wachen, dass Gesetze und Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden, § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zur Durchführung dieser Aufgabe muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu gehört auch das Recht zur Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten von Arbeitnehmern. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen am 22.10.2018 entschieden.“
Betriebsvereinbarungen sind ohne ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrates unwirksam
Betriebsvereinbarungen müssen ordnungsgemäß vom Betriebsrat beschlossen werden, um wirksam zu sein. Andernfalls sind sie rechtlich ungültig, selbst wenn es nach außen hin so scheint, als ob der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte. Das hat das Lan-desarbeitsgericht Düsseldorf am 27.04.2018 entschieden.
Bundesarbeitsgericht: Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern durch Aufhebungsvertrag?
Wird ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während eines Kündigungsverfahrens geschlossen, so verstößt dies nicht gegen das Verbot der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern.
Betriebsrat: Entlassung eines Geschäftsführers möglich?
Der Betriebsrat hat nicht das Recht, die Entlassung eines Geschäftsführers zu veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn der angestellte Geschäftsführer den Betriebsfrieden stört. Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) finden auf Geschäftsführer keine Anwendungen.