Arbeitnehmer verursacht Schaden: Vergleichsvorschlag zu seinen Gunsten
Im Laufe der Zeit macht jeder Fehler. So auch Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit. Weil Arbeitnehmer aber oftmals für sehr hohe Schäden im Vergleich zu ihrem geringen Einkommen aufkommen müssten, gibt es in Deutschland die sog. beschränkte Arbeitnehmerhaftung. Außerdem können die Gerichte auf die Schließung eines Vergleichs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinwirken, um so einen möglichst fairen Ausgleich herbeizuführen. So geschah es auch kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, als Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf den Vergleichsvorschlag des Gerichts einigten.
Kann man halbe Urlaubstage nehmen?
Grundsätzlich ist es nur möglich, Urlaub für einen ganzen Tag zu nehmen, halbe Urlaubstage gibt es beim gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Von diesem Grundsatz kann es aber Ausnahmen geben, die für arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub gelten. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 6. März 2019.
Arbeitnehmerin verbreitet Gerüchte via WhatsApp – Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt
Selbst im Berufsleben ist die Nutzung von Messengerdiensten wie WhatsApp heutzutage weit verbreitet. Teilweise besitzen Arbeitskollegen eigene WhatsApp-Gruppen und auch die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten kann über WhatsApp laufen. Problematisch wird dieses Vorgehen dann, wenn ein Arbeitnehmer falsche, ehrverletzende Gerüchte via Whatsapp verbreitet. In diesem Fall kann sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, wie ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedener Fall zeigt.
Nicht genutzter Urlaub der letzten drei Jahre verfällt nicht
Nicht genutzte Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch zum Jahresende. Dies ist nur noch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vorher über den drohenden Verfall belehrt und sie zur Wahrnehmung ihres Urlaubsanspruchs aufgefordert hat. Tut er dies nicht, können sie die nicht genutzten Urlaubstage auch im nächsten Jahr noch nutzen. So hat das Bundesarbeitsgericht vor einigen Monaten entschieden.
Dienstfahrzeug privat genutzt: Ist Kündigung ohne Abmahnung wirksam?
Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere Monate lang ein Dienstfahrzeug für private Zwecke, kann ihm gekündigt werden. Vorher muss jedoch er abgemahnt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 24. Januar 2019 entschieden.
Kann rechtsextremes Verhalten in der Freizeit zur Kündigung führen?
Geht ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit rechtsextremen Aktivitäten nach, stellt sich die Frage, ob man diesem deswegen kündigen darf. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat das kürzlich für den Mitarbeiter eines privaten Unternehmens verneint.
Keine nachträgliche Unterrichtung des Betriebsrats bei neuer Einstellung
Wird jemand neu eingestellt, bedarf es ab einer bestimmten Betriebsgröße vorher stets der Zustimmung des Betriebsrates. Bei nicht fristgerechter Verweigerung wird eine entsprechende Zustimmung unterstellt.Das setzt allerdings voraus, dass der Betriebsrat im Vorhinein über die Einstellung auch unterrichtet wurde. Eine nachträgliche Unterrichtung ist nicht mehr ausreichend. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 21.11.2018 entschieden.
Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber nicht zwingen, Betriebsrat zu Personalgespräch einzuladen
Der Arbeitgeber kann in einer Betriebsvereinbarung nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat zu jedem Personalgespräch wegen eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers einzuladen. Dies gilt insbesondere, wenn das Betriebsratsmitglied nicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Gesprächsinhalts verpflichtet wird.So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11.12.2018.
Kann ein Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Vertrag entstehen?
Arbeitsverträge werden in aller Regel schriftlich geschlossen. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein Arbeitsverhältnis kann auch entstehen, indem der Arbeitnehmer über mehrere Monate für einen Arbeitgeber tätig ist und dieser ihn in den Betrieb eingliedert. Auch so entsteht ein Arbeitsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten.So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem aktuellen Fall.“
Betriebsratswahl: Abgabe mehrerer Unterschriftenlisten für einen Wahlvorschlag sowie elektronische Stimmauszählung zulässig
Arbeitnehmer dürfen die für die Zulassung eines Wahlvorschlags erforderlichen Unterschriften auf verschiedenen Listen sammeln, sofern jeder Unterschriftenliste eine Kopie der Vorschlagsliste vorgeheftet ist und eine Zuordung eindeutig möglich ist. Auch eine elektronische Stimmauszählung durch Scanner ist bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.