Krankmeldung in der Probezeit – Verstößt eine Kündigung gegen das Maßregelungsverbot?
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben (sog. Maßregelungsverbot). Dieser Grundsatz ist in § 612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert und gilt ebenso für Arbeitnehmer in der Probezeit.Nichtsdestotrotz müssen sich die Gerichte immer wieder damit beschäftigen, was genau als zulässige Ausübung eigener Rechte gilt und inwiefern der Arbeitgeber mit einer Kündigung reagieren darf, ohne gegen das Maßregelungsverbot zu verstoßen. Als beispielshaft gilt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Jahre 2014, mit welcher dieses Stellung zu der höchst praxisrelevanten Frage bezogen hat.“
Arbeitnehmer, der eine zweijährige Freiheitsstrafe verbüßen muss, hat keinen Weiterbeschäftigungsanspruch
Der Arbeitgeber kann ein Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenn sein Arbeitnehmer eine zweijährige Haftstrafe antreten muss und mit einer vorzeitigen Entlassung nicht gerechnet werden kann. Der Arbeitsplatz muss nicht für den Betroffenen freigehalten werden. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch scheidet daher aus. So entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen) mit Urteil vom 21. November 2017.
Altersabstandsklausel: Keine betriebliche Hinterbliebenenversorgung für wesentlich jüngere Ehegatten
Hat der Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten ausgeschlossen, die mehr als 15 Jahre jünger sind als der Versorgungsberechtigte, so ist diese sog. Altersabstandsklausel zulässig. In dem Ausschluss der wesentlich jüngeren Ehegatten ist kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu sehen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20. Februar 2018.
Kein Betriebsübergang ohne Wechsel der ehemals verantwortlichen Person
Ein Betriebsübergang kann nur erfolgen, wenn die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche Person wechselt. Die bloße Erteilung einer Generalhandlungsvollmacht ist hingegen unzureichend. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25. Januar 2017.
Mindestlohn – Ist die Zahlung von Prämien anrechenbar?
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes ist auch erfüllt, sofern der Mindestlohn zwar unter 8,50€ pro Stunde liegt, dafür aber Prämien gewährt werden. Neben dem Grundgehalt sind auch gewährte Prämien mindestlohnwirksam, sodass bei einer Summe von 8,50€ das Grundgehalt insgesamt zulässig ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 8. November 2017.
Rücktritt von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot lässt Anspruch auf Karenzentschädigung mit sofortiger Wirkung entfallen
Der Rücktritt von einem Wettbewerbsverbot durch den Arbeitnehmer lässt den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung entfallen. Dies gilt auch dann, wenn der Rücktritt unbeabsichtigt erfolgt ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 31. Januar 2018.
Heimliche Tonaufnahmen eines Personalgesprächs rechtfertigen eine fristlose Kündigung
Einem Arbeitnehmer, der heimliche Tonaufnahmen von einem Personalgespräch auf seinem Smartphone macht, kann fristlos gekündigt werden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen am 23.08.2017.
Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Eine Vielzahl von Verstößen gegen Wahlvorschriften führt nicht zur Nichtigkeit der Betriebsrats-wahl, wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen jeweils nicht zur Nichtigkeit führen würden. So soll eine reine summarische Fehlerbetrachtung vermieden werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.
Impfschäden: Arbeitgeber haftet nicht für Betriebsarzt
Bei einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung haftet der Arbeitgeber regelmäßig nicht für daraus resultierende Schäden (sog. Impfschäden). Weder ist ein Behandlungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande gekommen, noch muss sich der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung des Betriebsarztes zurechnen lassen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 21.12.2017.
Arbeitsbefreiung bei Betriebsratssitzung
Betriebsräte dürfen ihren Arbeitstag vorzeitig beenden, wenn anschließend eine Betriebsratssitzung stattfindet und ansonsten keine Ruhephase von 11 Stunden gewährleistet würde. Die fehlenden Arbeitsstunden müssen gutgeschrieben werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).