Was geht das meinen Chef an?

Eine Angestellte des schweizer Bundesparlaments schoss Nacktbilder von sich am Arbeitsplatz und erhielt die Kündigung. Wie ist das nach deutschem Arbeitsrecht?

„Whistleblowing“ ist kein Kündigungsgrund

Der Arbeitnehmer plauderte aus, dass Geschwindigkeitsmessungen mit fehlerhaften Geräten durchgeführt wurden. Die StA ermittelte und die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis

Kettenbefristung von Arbeitsverträgen

88 befristete Arbeitsverträge hintereinander. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer erklärt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Schwerin.