Dienstreise ins Ausland: Reisezeit ist wie Arbeitszeit zu vergüten

Schickt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf Dienstreise ins Ausland, so hat er die gesamte für Hin- und Rückreise erforderliche Reisezeit als reguläre Arbeitszeit zu vergüten.
Vergütung von Überstunden: Arbeitnehmer hat Umstände zu beweisen

Überstunden müssen dem Arbeitnehmer bezahlt werden.Dies gilt aber nur, wenn der Arbeitnehmer darlegen und beweisen kann, dass er die Überstunden ta“
Hartz-IV-Sanktionen: Zu Gast im ZDF

Unsere Kollegin Ute-Milena Felix, Fachanwältin für Arbeitsrecht, war zu Gast in der ZDF-Sendung "Volle Kanne" zum Thema "Hartz-IV-Sanktionen".
Keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung

Schuldet ein Unternehmer einem Gläubiger Geld, so kann dieser grundsätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € fordern. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch auch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht greift jedoch die speziellere Regel des § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), weshalb es keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteten Zahlungen des Arbeitgebers gibt.
Taxifahrer: Arbeitgeber muss auch Bereitschaftszeiten entlohnen

Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also für Pausenzeiten keinen Lohn zahlen. Eine Pause liegt aber nicht vor, wenn der Arbeitnehmer sich für die sofortige Wiederaufnahme der Arbeit bereithalten muss. Für solche Bereitschaftszeiten ist der Arbeitnehmer grundsätzlich zu entlohnen. Deswegen haben beispielsweise auch Taxifahrer während der Standzeit Anspruch auf Mindestlohn. Dies gilt auch, wenn sie nicht alle 3 Minuten eine Bereitschaftstaste betätigen.
Soziale Auslauffrist kann zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung führen

Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Kündigung zunächst eine Weiterbeschäftigung anbietet.“
Videoaufnahmen am Arbeitsplatz: Verwertungsverbot bei verzögerter Auswertung?

Videoaufnahmen am Arbeitsplatz beschäftigen die Arbeitsgerichte regelmäßig, wenn sie beispielsweise Straftaten des Arbeitnehmers aufdecken und der Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausspricht.
Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.
Arztbesuch während Arbeitszeit bei vollem Lohn?

Eine bezahlte Freistellung von der Arbeit erfolgt oftmals nur in sehr eng geregelten Ausnahmefällen. So wird es dem Arbeitnehmer in der Regel nicht zustehen, für Arztbesuche eine Fortzahlung des Entgeltes zu verlangen. Im Ausnahmefall besteht aber auch bei Arztbesuchen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn der Arzt des Arbeitnehmers keine Rücksicht auf terminliche Wünsche nehmen will oder kann.
Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.