Besonderer Kündigungsschutz nur für förmlich korrekt bestellten Beauftragten für den Datenschutz

Der Arbeitnehmer genießt nur dann besonderen Kündigungsschutz nach § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG, wenn er im Betrieb förmlich zum Datenschutzbeauftragten bestellt wurde.
Reichweite des Auskunftsrechts für Wahlvorstand bei möglicher Nichtigkeit der Wahl

Der Wahlvorstand beantragte, ihm eine Liste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber behauptete, es sei eine nichtige Wahl beabsichtigt gewesen.
Strenge Anforderungen bei Kündigung wegen illegaler Downloads aus dem Internet

Der Arbeitnehmer wurde beschuldigt, am Firmenrechner urheberrechtlich geschützte Werke über ein Filesharing-System illegal heruntergeladen zu haben. Er erhielt die Kündigung.
„Whistleblowing“ ist kein Kündigungsgrund

Der Arbeitnehmer plauderte aus, dass Geschwindigkeitsmessungen mit fehlerhaften Geräten durchgeführt wurden. Die StA ermittelte und die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis
Kettenbefristung von Arbeitsverträgen

88 befristete Arbeitsverträge hintereinander. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer erklärt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Schwerin.
Wirksame Zweckbefristung eines Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsvertrag kann nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet werden, bis der vorgesehene Zweck erreicht wird. Das BAG schärft in seinem Urteil die Voraussetzungen der Zweckbefristung.
Beweisverwertungsverbote im Arbeitsgerichtsprozess

Der Spind des Arbeitnehmers, der auch private Gegenstände enthielt, wurde vom Arbeitgeber durchsucht. Es wurde vermeintliches Diebesgut gefunden, was aber nicht gerichtsverwertbar war.
Haftung des Arbeitgebers für Posting eines Mitarbeiters auf Facebook

Der Arbeitnehmer postete Fahrzeuge, die mit Sonderkonditionen zum Verkauf standen, auf einem sozialen Netzwerk. Der Arbeitgeber wusste nichts davon und wurde abgemahnt.
Geheimsprache in Arbeitszeugnissen

Der Arbeitnehmer sah einen geheimen Code in der Erwähnung seines Verhaltens ggü. Kollegen vor seinem Verhalten ggü. Vorgesetzten im Arbeitszeugnis.
Kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Die Auszubildende klagte ihre ausstehende Ausbildungsvergütung ein. Deren angemessene Höhe sollte sich am Tarifvertrag oder einer Empfehlung der IHK orientieren.