WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt? Zu Gast im ZDF

In diesen Tagen blickt das ganze Land gespannt nach Russland auf seine Nationalmannschaft. Für manchen kennt die Euphorie keine Grenzen. Insbesondere der Arbeitgeber darf sie aber setzen. Was gilt während der WM am Arbeitsplatz?  Christoph J. Burgmer war zu Gast in der ZDF-Sendung "Volle Kanne" und gab Antworten auf die wichtigsten Fragen.“

Außerdienstliche Straftat: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer sein privates Leben so gestalten, wie es ihm beliebt. Mit etwaigen Konsequenzen seines Arbeitgebers muss er daher normalerweise nicht rechnen.Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Arbeitnehmer privat eine außerdienstliche Straftat begeht, die sich negativ auf seine Eignung als Arbeitnehmer auswirkt. Es kommt dabei aber immer auf die Art und Schwere des Delikts, die konkret geschuldete Arbeitstätigkeit und die Stellung im Betrieb an.“

Ausländerfeindlicher Facebook-Post: Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Betreibt ein Arbeitnehmer ein privates Facebook-Profil auf welchem er menschenverachtende Bilder oder Beiträge teilt, so kann dies eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Ein ausländerfeindlicher Facebook-Post kann jedenfalls dann zur Kündigung berechtigen, wenn das Profil mit seinem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann, beispielsweise durch ein Profilfoto in Arbeitsuniform oder der Angabe der Arbeitsstelle im Profil. Einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Sachsen am 27.02.2018 zu entscheiden.