ClickCease

3-Monatiges Praktikum mit Unterbrechungen: Vergütung des Praktikums erforderlich?

Grundsätzlich müssen auch Praktikanten für ihre Arbeitsleistung angemessenen, d.h. mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn, bezahlt werden. Ausgenommen werden vom Gesetzgeber allerdings Praktika, die der Berufs- oder Studienorientierung dienen und maximal drei Monate dauern.Wird ein Praktikum aus Gründen, die in der Person des Praktikanten liegen, unterbrochen und dauert es nur deshalb länger als drei Monate, ist der Arbeitgeber nicht zur Vergütung des Praktikums verpflichtet. Voraussetzung ist aber, dass die einzelnen Abschnitte in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen.

Taxifahrer: Arbeitgeber muss auch Bereitschaftszeiten entlohnen

Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also für Pausenzeiten keinen Lohn zahlen. Eine Pause liegt aber nicht vor, wenn der Arbeitnehmer sich für die sofortige Wiederaufnahme der Arbeit bereithalten muss. Für solche Bereitschaftszeiten ist der Arbeitnehmer grundsätzlich zu entlohnen. Deswegen haben beispielsweise auch Taxifahrer während der Standzeit Anspruch auf Mindestlohn. Dies gilt auch, wenn sie nicht alle 3 Minuten eine Bereitschaftstaste betätigen.