Mindestlohn – Ist die Zahlung von Prämien anrechenbar?
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes ist auch erfüllt, sofern der Mindestlohn zwar unter 8,50€ pro Stunde liegt, dafür aber Prämien gewährt werden. Neben dem Grundgehalt sind auch gewährte Prämien mindestlohnwirksam, sodass bei einer Summe von 8,50€ das Grundgehalt insgesamt zulässig ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 8. November 2017.
Pro Arbeitsstunde gewährte Zusatzleistung kann auf tariflich vereinbarten Mindestlohn angerechnet werden
Subunternehmer zahlt Mindestlohn nicht: Keine Haftung des Bauherrn
Mindestlohn im Minijob: zu Gast im ZDF
Können dem Mindestlohn Sonderzahlungen angerechnet werden?
Mindestlohn an Feiertagen und Krankheitstagen
Nachtarbeitszuschlag und Feiertagsvergütung auf Basis des Mindestlohns zu berechnen
Nachtarbeitszuschlag und Feiertagsvergütung müssen auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns errechnet werden, soweit kein höherer tariflicher oder