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Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Pflegekraft täuscht über tatsächliche Arbeitszeiten

Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitnehmerin war seit 5 Jahren als Altenpflegerin bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Sie wurde mehrfach abgemahnt, weil sie unter anderem eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch nicht richtig dokumentierte.
Der Vorfall, der zur fristlosen Kündigung durch die Arbeitgeberin führte, fand Anfang April 2019 statt. Die Arbeitnehmerin dokumentierte in der Pflegedokumentation, dass sie zur Patientin gefahren sei, um dieser ihre Nachttablette zu geben. Tatsächlich hatte die Arbeitnehmerin jedoch nur mit der Patientin telefoniert und sie nicht aufgesucht. Trotzdem zeichnete sie den Leistungsnachweis für den nächtlichen Besuch ab und bestätigte dies auf dem Tagestourennachweis. Dort gab sie an, die Patientin in der Zeit von 22:55 Uhr bis 23:06 Uhr versorgt zu haben.
Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 05.04.2019 fristlos. Die Arbeitnehmerin wandte sich an das Arbeitsgericht Siegburg. Sie wollte die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellen lassen.

Arbeitsgericht Siegburg: Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs wirksam

Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage der Arbeitnehmerin ab.
Die fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin sei gerechtfertigt. Die Arbeitnehmerin habe gegen ihre Verpflichtung, ihre abgeleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, vorsätzlich verstoßen. Dieser Verstoß sei an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darzustellen.
Der Arbeitgeber müsse nach Auffassung des Gerichts darauf vertrauen können, dass sein Arbeitnehmer die durch ihn geleistete Arbeitszeit korrekt dokumentiere.
Die Arbeitgeberin habe vorliegend den Nachweis über die geleistete Arbeitszeit ihren Arbeitnehmern selbst übertragen. Fülle ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stelle dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar.
(Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.)

Fazit

In der Altenpflege wird dem Arbeitnehmer der Nachweis über seine abgeleistete Arbeitszeit oft selbst übertragen. Dabei muss der Arbeitgeber auf eine korrekte Dokumentation vertrauen können. Vorsätzlich falsche Eintragungen können daher ein sog. wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sein.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil v. 07.08.2019, Az. 3 Ca 992/19
Im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitbetrug könnten auch die neuen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung relevant werden.

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