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Einsatz von Detektiven kostet Arbeitgeber 20.000 Euro

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Grundsätzliches zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) wurde von der Rechtsprechung entwickelt und wird aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG hergeleitet. Es schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, also jede Form menschlichen Handelns. Besonders schwere Verletzungen des APR können Entschädigungszahlungen nach sich ziehen. Klassischer Anwendungsfall am Arbeitsplatz für die Verletzung des APR ist das Mobbing.

Verleitung zu Alkoholkonsum und Körperverletzung

Vor dem Arbeitsgericht Gießen hatte eine Altenpflegerin geklagt, die bei ihrer ehemaligen Arbeitnehmerin seit 1996 beschäftigt und später als stellvertretende Betriebsratsvorsitzende tätig war.
In einem Gespräch zwischen Rechtsanwalt, Geschäftsführerin und zwei Detektiven wurde vereinbart, dass beide Detektive in dem Unternehmen der Arbeitgeberin eingesetzt werden sollten. Ziel dieses Einsatzes sei es gewesen, Sachverhalte zu ermitteln oder ggf. zu erfinden, die eine Entfernung der Arbeitnehmerin aus dem Betriebsrat rechtfertigen würden.
Während des Einsatzes der als Leiharbeiter getarnten Detektive kam es an einem Abend zu einer Feier, bei der die Mitarbeiter mit einem Glas Sekt anstießen. Genau in diesem Moment betrat die Geschäftsführerin den Raum, um die Altenpflegerin beim Verstoß gegen das Alkoholverbot zu “entdecken”. An diesen Verstoß, der von der Altenpflegerin bestritten wurde, schloss sich ein gerichtliches Verfahren an, mit dem die Arbeitgeberin die Entfernung der Altenpflegerin aus dem Betriebsrat erreichen wollte. Anschließend versuchten die Detektive außerdem, die Altenpflegerin zu einem tätlichen Angriff zu verleiten. Da sich die Altenpflegerin aber nicht provozieren ließ, fügten sich die Detektive gegenseitig Verletzungen zu und behaupteten anschließend, diese hätten sie von der Altenpflegerin erlitten.
Mitte 2017 erfuhr die Altenpflegerin durch eine im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlte Dokumentation zu den Methoden des Rechtsanwalts von dem Gespräch, bei dem der Einsatz der Detektive geplant worden war. Daraufhin verlangte sie die Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Eingriffs in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Arbeitsgericht Gießen: Persönlichkeitsrecht schwer verletzt

Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen stellt der Einsatz der Detektive eine schwere Persönlichkeitsverletzung dar.
Der Arbeitgeberin und dem Rechtsanwalt sei es nicht darauf angekommen, tatsächliches Fehlverhalten von Mitarbeitern aufzuklären, sondern im Bedarfsfall solche Sachverhalte zu erfinden. Dies sei durch die Aussagen eines der beiden Detektive, der im Prozess als Zeuge geladen war, belegt worden.
Demzufolge verurteilte das Arbeitsgericht die Arbeitgeberin und den ebenfalls beklagten Rechtsanwalt zur gemeinsamen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20.000 €. Dies entspricht dem Betrag, den die Arbeitgeberin an die Detektive für die “Entfernung” der Altenpflegerin gezahlt hatte.

Fazit

Das Unterschieben von erfundenen Kündigungsgründen führt nicht nur zur Unwirksamkeit der Kündigung. Bei besonders schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kommen auch Entschädigungszahlungen an die betroffenen Arbeitnehmer in Betracht.
Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 10.05.2019, Aktenzeichen: 3 Ca 433/17
Zu dem Fall existiert übrigens ein Fernsehbericht.

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