Verfall von Urlaubsansprüchen: Arbeitgeber muss dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer nicht belehren
Ein Arbeitgeber muss seine dauerhaft erkrankten Arbeitnehmer nicht über den Verfall von möglichen Urlaubsansprüchen unterrichten. Im Fall von langfristig erkrankten Arbeitnehmern macht eine solche Obliegenheit des Arbeitgebers keinen Sinn, da der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit ohnehin nicht reagieren und den Urlaub daher auch nicht nehmen kann.
Kann man halbe Urlaubstage nehmen?
Grundsätzlich ist es nur möglich, Urlaub für einen ganzen Tag zu nehmen, halbe Urlaubstage gibt es beim gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Von diesem Grundsatz kann es aber Ausnahmen geben, die für arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub gelten. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 6. März 2019.
Nicht genutzter Urlaub der letzten drei Jahre verfällt nicht
Nicht genutzte Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch zum Jahresende. Dies ist nur noch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vorher über den drohenden Verfall belehrt und sie zur Wahrnehmung ihres Urlaubsanspruchs aufgefordert hat. Tut er dies nicht, können sie die nicht genutzten Urlaubstage auch im nächsten Jahr noch nutzen. So hat das Bundesarbeitsgericht vor einigen Monaten entschieden.
Sonderurlaub beeinflusst Länge des gesetzlichen Mindesturlaubs
Der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub richtet sich nach der Anzahl der Tage, die ein Arbeitnehmer in der Woche arbeitet. Auf die Berechnung des Jahresurlaubs wirkt sich auch aus, ob der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber Sonderurlaub für den Berechnungszeitraum vereinbart hat. Musste der Arbeitnehmer ein Kalenderjahr wegen Sonderurlaubs gar nicht arbeiten, hat er für dieses Jahr auch keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Urlaub nicht beantragt: Verfallen die Urlaubstage wirklich?
Es ist gängige Praxis im deutschen Arbeitsrecht, dass Urlaubsansprüche zum Ende des Jahres oder zum 31. März des Folgejahres verfallen, sollte Urlaub nicht beantragt worden sein.Dem steht nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshof entgegen. Danach entfallen Urlaubstage nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt hat.“
Nicht gewährter Urlaub begründet Anspruch auf Ersatzurlaub, nicht auf Schadensersatz
Erreichbarkeit im Urlaub?
Im Urlaub krank werden und Urlaubstage nachholen
Recht auf Urlaub: Was darf der Chef?
Urlaubserteilung muss nicht ausdrücklich „unwiderruflich“ erfolgen
Vorbehaltlos gewährter Urlaub ist stets unwiderruflich. Es bedarf insoweit keines besonderen Hinweises auf die Unwiderruflichkeit des Urlaubs.