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Urlaubsübertragung ist nur begrenzt möglich

Das BAG beschäftigt sich in seiner Entscheidung, Az. 9 AZR 353/10, mit der Dauer des Übertragungszeitraums von Urlaub, wenn dieser krankheitsbedingt nicht genommen werden kann.

Abgeltungsanspruch der Erben für nicht genommenen Urlaub

Mit dem Erbfall gehen die Ansprüche des Verstorbenen auf seine Erben über. Stirbt ein Arbeitnehmer, dem vor seinem Tod noch Urlaub zustand, so wird ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich dieser Urlaubstage vererbt (sog. Abgeltungsanspruch).

Das müssen Arbeitnehmer zum Thema Urlaub wissen

“Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub”, lautet § 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Ob der Urlaub im Einzelfall auch ausbezahlt werden kann und ob der Arbeitgeber bestimmte Urlaubswünsche des Arbeitnehmers umsetzen muss, erklären wir in diesem Beitrag,

Elternzeit: Jahresurlaub kann durch den Arbeitgeber gekürzt werden

Gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) kann ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat, den dieser in Elternzeit verbrachte, um ein Zwölftel kürzen. Dafür ist allerdings eine entsprechende Kürzungserklärung des Arbeitgebers erforderlich. Eine solche liegt bereits vor, wenn der Arbeitgeber nur verkürzten Urlaub gestattet und dadurch deutlich macht, von seiner Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen zu wollen.