Herr Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat eine Anmerkung zu einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz über die “Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess” verfasst. Der Beitrag wurde im PraxisReport Arbeitsrecht veröffentlicht.
LArbG Mainz, 18.02.2017 – 1 Sa 490/16
jurisPR-ArbR 40/2017, Anmerkung 6
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