Verkauf von Betriebsmitteln des Arbeitgebers durch Mitarbeiter
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 27.04.2006 – 2 AZR 415/05.
Veräußert ein Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers Betriebsmittel, so liegt hierin eine Pflichtverletzung, die an sich geeignet ist, eine (fristlose) Kündigung zu rechtfertigen.