Urlaubserteilung muss nicht ausdrücklich „unwiderruflich“ erfolgen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 14.03.2006 – 9 AZR 11/05.

Stellt ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben unter Anrechnung seines Urlaubs von der Arbeitsleistung frei, muss er dies nicht ausdrücklich „unwiderruflich“ tun. Ohne ausdrücklichen Vorbehalt ist einmal erteilter Urlaub immer unwiderruflich.

Unwiderruflichkeit der Urlaubserteilung