Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Eine Vielzahl von Verstößen gegen Wahlvorschriften führt nicht zur Nichtigkeit der Betriebsrats-wahl, wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen jeweils nicht zur Nichtigkeit führen würden. So soll eine reine summarische Fehlerbetrachtung vermieden werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.

Die Änderungskündigung: Ein Überblick

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, wird von einer Änderungskündigung i.S.d. § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesprochen.