GbR: Kündigung mit nur einer Gesellschafter-Unterschrift unwirksam

Eine Kündigung muss grundsätzlich von allen Erklärenden unterschrieben werden. Eine Vertretung ist zwar möglich, allerdings muss diese durch einen Vertretungszusatz zur Unterschrift erkennbar sein. Unterschreibt ein Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Kündigung alleine und ohne Vertretungszusatz, so ist regelmäßig nicht auszuschließen, dass eine Unterschrift der restlichen Gesellschafter vorgesehen war. Das Kündigungsschreiben genügt bei nur einer Gesellschafter-Unterschrift also nicht dem Schriftformerfordernis und ist unwirksam.
Unzulässige Briefwahl: Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

Bei der Durchführung von Betriebsratswahlen sind die gesetzlichen Regelungen über Wahlverfahren, Wahlrecht und Wählbarkeit zu beachten. Verstöße dagegen können nach einer Anfechtung zur Auflösung des Betriebsrates führen. So kann z.B. eine unzulässige Briefwahl zu einer Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen, wenn nicht auszuschließen ist, dass diese Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte.
Bestenauslese im Beamtenrecht: Ausschluss der charakterlichen Eignung wegen Jugendstrafe möglich

Bei der Bestenauslese im Beamtenrecht ist die charakterliche Eignung ein wichtiges Auswahlkriterium. Gerade bei Stellen im Polizeidienst kommt vorherigen Straftaten ein hohes Gewicht bei. Dabei hat der Dienstherr zu entscheiden, ob eine zurückliegende Straftat im konkreten Fall Auswirkungen auf die Eignung des Bewerbers hat.
Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit: Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit

Einen Anspruch auf Teilzeit haben Arbeitnehmer bereits seit einiger Zeit. Allerdings ging damit stets das Risiko einher, zur ursprünglichen Arbeitszeit nicht mehr zurückkehren zu können. Dies soll durch den neuen Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit geändert werden.
Zeitarbeit: Nur vorübergehende fehlende Einsatzmöglichkeit rechtfertigt keine Kündigung

Eine Leiharbeitsfirma kann ihren Arbeitnehmern nicht alleine deshalb kündigen, weil sie vorübergehend keine Verwendung für sie hat. Dies gilt jedenfalls bei einer Spanne von 3 Monaten. Irrelevant ist es ebenfalls, wenn die Leiharbeit fast ausschließlich nur für einen Kunden erfolgt.
Krankmeldung in der Probezeit – Verstößt eine Kündigung gegen das Maßregelungsverbot?

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben (sog. Maßregelungsverbot). Dieser Grundsatz ist in § 612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert und gilt ebenso für Arbeitnehmer in der Probezeit.Nichtsdestotrotz müssen sich die Gerichte immer wieder damit beschäftigen, was genau als zulässige Ausübung eigener Rechte gilt und inwiefern der Arbeitgeber mit einer Kündigung reagieren darf, ohne gegen das Maßregelungsverbot zu verstoßen. Als beispielshaft gilt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Jahre 2014, mit welcher dieses Stellung zu der höchst praxisrelevanten Frage bezogen hat.“
Online-Betriebsratswahl laut Landesarbeitsgericht Hamburg zulässig

Eine Online-Beriebsratswahl ist grundsätzlich zulässig. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg vor wenigen Tagen.
Arbeitnehmer, der eine zweijährige Freiheitsstrafe verbüßen muss, hat keinen Weiterbeschäftigungsanspruch

Der Arbeitgeber kann ein Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenn sein Arbeitnehmer eine zweijährige Haftstrafe antreten muss und mit einer vorzeitigen Entlassung nicht gerechnet werden kann. Der Arbeitsplatz muss nicht für den Betroffenen freigehalten werden. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch scheidet daher aus. So entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen) mit Urteil vom 21. November 2017.
Kein Betriebsübergang ohne Wechsel der ehemals verantwortlichen Person

Ein Betriebsübergang kann nur erfolgen, wenn die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche Person wechselt. Die bloße Erteilung einer Generalhandlungsvollmacht ist hingegen unzureichend. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25. Januar 2017.
Mindestlohn – Ist die Zahlung von Prämien anrechenbar?

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes ist auch erfüllt, sofern der Mindestlohn zwar unter 8,50€ pro Stunde liegt, dafür aber Prämien gewährt werden. Neben dem Grundgehalt sind auch gewährte Prämien mindestlohnwirksam, sodass bei einer Summe von 8,50€ das Grundgehalt insgesamt zulässig ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 8. November 2017.