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Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung - Bundesarbeitsgericht gibt Domino-Theorie auf

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer kommentiert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 09.11.2006 – 2 AZR 812/05.

Ein Fehler des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung führt nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht mehr in jedem Fall zur Unwirksamkeit der Kündigung. Damit ist die so genannte „Domino-Theorie“ vom Tisch.
Aufgabe „Domino-Theorie“

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