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Die Entscheidung des BAG über die Unwirksamkeit der AVEn wirkt zunächst einmal unmittelbar für und gegen jedermann. Das hat zur Folge, dass theoretisch (s.u.) für nicht tarifgebundene Arbeitgeber rückwirkend und für die Zukunft die Beitragspflicht entfällt. Es käme somit zu umfangreichen und komplizierten Rückzahlungen von Leistungen und Beiträgen zwischen Arbeitgebern und SOKA-BAU.
Diese drohenden Rückabwicklungen gefährden nach Auffassung der Bundestags-Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Bestand der SOKA-BAU. Daher hat der Bundestag bereits nach der Entscheidung des BAG im Herbst 2016 reagiert und am 26.01.2017 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, nach dem die VTVe rückwirkend ab dem 01.01.2006 kraft Gesetzes für alle Arbeitgeber im Baugewerbe verbindlich angeordnet werden. (Sozialkassenverfahren-Sicherungsgesetz – SokaSiG; BT-Drs. 18/10631). Mit dem SokaSiG setzt damit der Gesetzgeber die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen auf der „gesetzlichen Ebene“ durch; Rückzahlungen zwischen Arbeitgebern und SOKA-BAU sollten damit abgewendet sein. Das Gesetz muss vor seinem Inkrafttreten im Februar allerdings noch dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt werden.
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