Reform des AGG empfohlen
Seit dem 18.08.2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel dieser Regelung ist es, die einzelne Person vor Diskriminierung aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu schützen. Zu diesem Zweck eröffnet das AGG Betroffenen die Möglichkeit, rechtlich gegen den Arbeitgeber und andere, die entgegen den Diskriminierungsverboten handeln, vorzugehen.
Ein unabhängiges Expertenteam hat sich nun mit dem Gesetz in der aktuellen Fassung auseinandergesetzt und eine Reform des AGG empfohlen. Ein effektiver und lückenloser Schutz vor Diskriminierungen fordere demnach Veränderungen in mehreren Bereichen.
Reform des AGG soll verlängerte Klagefristen enthalten
Dabei spricht sich das Expertenteam insbesondere für eine Verlängerung der Fristen aus, die Diskriminierte nach einem Vorfall zwingend einhalten müssen, um einen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gerichtlich durchsetzen zu können. Statt nach maximal zwei Monaten soll die Klageerhebung auch nach sechs Monaten noch zulässig sein.
Des Weiteren soll die Rechtsstellung von Antidiskriminierungsverbänden im Gerichtsprozess ausgeweitet werden. Empfohlen wird unter anderem, den Verbänden ein eigenes Klagerecht einzuräumen.
AGG soll Fremdpersonal besser schützen
Der Schutz des AGG soll nach dem Reformvorschlag im Übrigen auch Fremdpersonal in Betrieben zugutekommen. Bisher würden lediglich Stammpersonal und Leiharbeiter vom Gesetz erfasst, anderes Fremdpersonal auf Basis von Werk- und Dienstverträgen jedoch nicht. Insbesondere im Niedriglohnsektor seien daher Diskriminierungen bisher leicht möglich.
Darüber hinaus liegt der Blick der Experten auf einer Intensivierung des Schutzes vor sexueller Belästigung in allen Lebensbereichen. Auch sind strengere Pflichten für Arbeitgeber vorgesehen, die das barrierefreie Arbeiten von Menschen mit Behinderungen bezwecken.