Kontakt
Ihre Kanzlei burgmer arbeitsrecht. Immer für Sie da
Adresse
Graf-Adolf Straße 16
40212 Düsseldorf
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00-17:00
Herr Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat eine Anmerkung zu einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz über die „Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess“ verfasst. Der Beitrag wurde im PraxisReport Arbeitsrecht veröffentlicht.
LArbG Mainz, 18.02.2017 – 1 Sa 490/16
jurisPR-ArbR 40/2017, Anmerkung 6
Sollten Sie über einen Zugang zu juris verfügen, finden Sie hier zum Beitrag.
Montag – Freitag 09:00-17:00
© 2023 OMmatic