Kontakt
Ihre Kanzlei burgmer arbeitsrecht. Immer für Sie da
Adresse
Graf-Adolf Straße 16
40212 Düsseldorf
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00-17:00
Unbestritten stehe dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Begleitung eines Betriebsratsmitglieds zu, wenn er dies bei Begutachtung seiner Personalakte wünsche. Ein weitergehendes Recht auf das Beisein auch anderer Personen könne jedoch zumindest dann nicht angenommen werden, wenn der Arbeitgeber die Vervielfältigung der Personalakte ermögliche. Nach Auffassung der Richter bestehe dann kein arbeitsschutzrechtliches Interesse mehr daran, die Räumlichkeiten des Arbeitgebers aufzusuchen. Die Dokumente könnten schließlich auch an einem anderen Ort zusammen mit dem jeweiligen Rechtsbeistand ausgewertet werden. Dies zugrunde gelegt wies das Bundesarbeitsgericht die Revision des Klägers zurück.
Montag – Freitag 09:00-17:00
© 2023 OMmatic