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Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. August 2018 über einen Fall entschieden, in dem die Klägerin als Reinigungskraft auf dem Gelände eines Flughafens eingesetzt worden war und mehrfach, trotz bereits erfolgter Abmahnung, während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen in die eigene Tasche gesammelt hatte.

Ausländerfeindlicher Facebook-Post: Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Betreibt ein Arbeitnehmer ein privates Facebook-Profil auf welchem er menschenverachtende Bilder oder Beiträge teilt, so kann dies eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Ein ausländerfeindlicher Facebook-Post kann jedenfalls dann zur Kündigung berechtigen, wenn das Profil mit seinem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann, beispielsweise durch ein Profilfoto in Arbeitsuniform oder der Angabe der Arbeitsstelle im Profil. Einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Sachsen am 27.02.2018 zu entscheiden.

Weisungsunabhängiger Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass ein Senior Partner und Geschäftsführerdessen Arbeitsverhältnis durch ein „transfer agreement“ beendet und in ein Geschäftsführerdienstverhältnis überführt wurde, kein Arbeitnehmer ist. Dementsprechend kann er sich als weisungsunabhängiger Geschäftsführer bei der Beendigung der Vertragsbeziehungen auch nicht auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen.

Kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein Arbeitnehmer unter Umständen trotz einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Dies kommt in Betracht, wenn die Gründe der Kündigung nachträglich entfallen. Voraussetzung ist aber, dass sich die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beurteilt (§ 1 Abs. 2 KSchG). Entlassenen Arbeitnehmern eines sog. Kleinbetriebs (regelmäßig nicht mehr als fünf bzw. zehn Arbeitnehmer) steht ein solcher Wiedereinstellungsanspruch hingegen nicht zu.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten als Kündigungsgrund

Der Kläger war häufig krank und erhielt deswegen die ordentliche Kündigung. Das LArbG Hamm gab der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers statt, da es an einer negativen Gesundheitsprognose fehlte.