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Personalgespräch: Arbeitgeber kann zur Einladung des Betriebsrats verpflichtet werden

Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung wirksam festlegen, dass bei jedem Personalgespräch, das eine disziplinarische Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen ist. Dies gilt jedoch nur, soweit der betroffene Arbeitnehmer der Teilnahme des Betriebsrats widersprechen kann. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.“

Betriebsrat darf Werbegeschenke von Seminaren nicht immer behalten 

Auf Seminaren erhalten Betriebsräte gelegentlich Gegenstände wie Schulungsmaterialien oder Werbegeschenke. Nicht immer dürfen sie diese behalten. Das Arbeitsgericht Lüneburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Betriebsrat u.a. ein Tablet erhielt. Dieses durfte die Arbeitgeberin herausverlangen, wie das Gericht entschied.