ClickCease

Christoph J. Burgmer ist "Top Rechtsanwalt 2018"

Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gehört zu den Top-Anwälten in Deutschland im Fachbereich Arbeitsrecht. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Christoph J. Burgmer ist im Fachbereich Arbeitsrecht ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung "Top Rechtsanwalt 2018".

GbR: Kündigung mit nur einer Gesellschafter-Unterschrift unwirksam

Eine Kündigung muss grundsätzlich von allen Erklärenden unterschrieben werden. Eine Vertretung ist zwar möglich, allerdings muss diese durch einen Vertretungszusatz zur Unterschrift erkennbar sein. Unterschreibt ein Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Kündigung alleine und ohne Vertretungszusatz, so ist regelmäßig nicht auszuschließen, dass eine Unterschrift der restlichen Gesellschafter vorgesehen war. Das Kündigungsschreiben genügt bei nur einer Gesellschafter-Unterschrift also nicht dem Schriftformerfordernis und ist unwirksam.

Unzulässige Briefwahl: Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

Bei der Durchführung von Betriebsratswahlen sind die gesetzlichen Regelungen über Wahlverfahren, Wahlrecht und Wählbarkeit zu beachten. Verstöße dagegen können nach einer Anfechtung zur Auflösung des Betriebsrates führen. So kann z.B. eine unzulässige Briefwahl zu einer Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen, wenn nicht auszuschließen ist, dass diese Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte.

Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.