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Das müssen Arbeitnehmer zum Thema Urlaub wissen

“Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub”, lautet § 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Ob der Urlaub im Einzelfall auch ausbezahlt werden kann und ob der Arbeitgeber bestimmte Urlaubswünsche des Arbeitnehmers umsetzen muss, erklären wir in diesem Beitrag,

Kein Einverständnis zur Lohnkürzung bei Schweigen eines Arbeitnehmers

In seltenen Ausnahmen kann das Schweigen einer Person rechtliche Folgen haben. Ob im Schweigen eine stille Willenserklärung liegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Schlägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nachteilige Veränderungen der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis vor, insbesondere eine Lohnkürzung, kann ein Schweigen des Arbeitnehmers jedoch nicht als Annahme dieses Angebots interpretiert werden. Dies gilt jedenfalls solange die Folgen der Vertragsänderung noch nicht hervorgetreten sind.

Keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung

Schuldet ein Unternehmer einem Gläubiger Geld, so kann dieser grundsätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € fordern. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch auch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht greift jedoch die speziellere Regel des § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), weshalb es keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteten Zahlungen des Arbeitgebers gibt.

Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.

Rückzahlung einer Sonderzuwendung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer

In einem Tarifvertrag kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eine jährliche Sonderzahlung zurückzahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem Stichtag nicht mehr fortbesteht. Die Rückzahlung einer Sonderzuwendung greift zwar in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers ein. Allerdings ist die Einschränkung noch verhältnismäßig und die Regelung somit wirksam.

Weisungsunabhängiger Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass ein Senior Partner und Geschäftsführerdessen Arbeitsverhältnis durch ein „transfer agreement“ beendet und in ein Geschäftsführerdienstverhältnis überführt wurde, kein Arbeitnehmer ist. Dementsprechend kann er sich als weisungsunabhängiger Geschäftsführer bei der Beendigung der Vertragsbeziehungen auch nicht auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen.