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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer erklärt, wie einfach es ist, einen Minijobber als private Haushaltshilfe anzumelden. Ein einseitiges Formular, das von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszufüllen ist, reicht aus, um den Minijob – häufig eine haushaltsnahe Dienstleistung wie Putzen – zu legalisieren. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht rät dringend dazu, Minijobs anzumelden und Schwarzarbeit zu vermeiden, nicht zuletzt, um unangenehmen Haftungsfragen aus dem Weg zu gehen, denn die angemeldete Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert.
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