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Koppelungsgeschäfte für den Betriebsrat zulässig?

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über den Beschluss des LArbG Frankfurt vom 13.10.2005– 5/9 TaBV 51/05.

Der Betriebsrat darf seine Zustimmung zur der vom Arbeitgeber beantragten Maßnahme gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG von Bedingungen abhängig machen, wenn diese Bedingungen einen sachlichen Bezug zum Zweck des Mitbestimmungsrechts haben.
Koppelungsgeschäfte des Betriebsrats

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