Ist das Umziehen Bestandteil der Arbeitszeit?

Aktueller Vergleich vor dem LG Düsseldorf: Das Umziehen ist Bestandteil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Dienstkleidung vorschreibt und die Weisung erteilt, diese nicht zuhause anzuziehen und auf dem Weg zur Arbeitsstätte zu tragen. Das Umziehen erfolgt dann allein im fremdnützigen Interesse des Arbeitgebers. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christoph J. Burgmer klärt auf in der ZDF “Volle Kanne”, Sendung vom 07.08.2015.

Lesen Sie hier das vollständige Interview!