Installation von Anonymisierungssoftware rechtfertigt Kündigung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer kommentiert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 12.01.2006 – 2 AZR 179/05.
Installiert ein Arbeitnehmer unerlaubt ein „Anonymisierungsprogramm“ zum unbemerkten Surfen im Internet auf einem dienstlichen Computer, so liegt darin ein schwerer Pflichtverstoß, der zu einer Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – führen kann.
Kündigung wegen Anonymisierungssoftware