Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 10.05.2005 – 9 AZR 261/04.
Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit nur dann erwähnen, wenn sich die Ausfallzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.