Einfache Rechenoperationen muss der Betriebsrat selbst durchführen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer kommentiert einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluss vom 24.01.2006 – 1 ABR 60/04.

Die Vorlage von Unterlagen gem. § 80 Abs. 2 BetrVG ist für die Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben des Betiebsrats nicht erfordlerlich, wenn er mit Hilfe einer einfachen Rechenoperation in der Lage ist, die gewünschten Daten aus den vorhandenen Unterlagen selbst zu ermitteln.

Betriebsrat und Rechenoperationen