Betriebsrat kann keine individuellen Ansprüche geltend machen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluss vom 18.01.2005 – 3 ABR 21/04.

Ein Betriebsrat kann nicht in eigenem Namen in einem Beschlussverfahren die Ansprüche geltend machen, die einzelnen Arbeitnehmern aus einer Betriebsvereinbarung zustehen.

Betroffenheit des Betriebsrats in eigenen Rechten