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burgmer arbeitsrecht

Betriebsrat kann keine individuellen Ansprüche geltend machen

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluss vom 18.01.2005 – 3 ABR 21/04.

Ein Betriebsrat kann nicht in eigenem Namen in einem Beschlussverfahren die Ansprüche geltend machen, die einzelnen Arbeitnehmern aus einer Betriebsvereinbarung zustehen.
Betroffenheit des Betriebsrats in eigenen Rechten

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