Beauftragung eines Sachverständigen ist letzte Erkenntnismöglichkeit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Uteil vom 16.11.2005 – 7 ABR 12/05.

Die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Prüfung einer Rechtsfrage ist erst dann möglich, wenn die innerbetrieblichen Erkenntnisquellen ausgeschöpft wurden und trotzdem nicht alle Fragen zu klären waren. Insbesondere muss der Betriebsrat versuchen, die durch Fachliteratur und Schulungen erworbenen Kenntnisse zu nutzen.

Beauftragung eines Sachverständigen