Entries by Christoph J. Burgmer

Christoph J. Burgmer als „Top-Rechtsanwalt“ für Arbeitsrecht im Jahr 2020 ausgezeichnet

Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gehört erneut zu den Top-Anwälten in Deutschland im Fachbereich Arbeitsrecht. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Die Anwälte, die in der Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung “Top Rechtsanwalt 2019“. Christoph J. Burgmer erhält diese Auszeichnung bereits das zweite Mal in Folge.

Betriebsrat darf Werbegeschenke von Seminaren nicht immer behalten 

Auf Seminaren erhalten Betriebsräte gelegentlich Gegenstände wie Schulungsmaterialien oder Werbegeschenke. Nicht immer dürfen sie diese behalten.

Das Arbeitsgericht Lüneburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Betriebsrat u.a. ein Tablet erhielt. Dieses durfte die Arbeitgeberin herausverlangen, wie das Gericht entschied.

Vertrag mit Crowdworking-Plattform ist kein Arbeitsvertrag

Mit der Digitalisierung kommen viele neue Arbeitsmöglichkeiten und -angebote. Knapp 5 Prozent aller volljährigen Menschen in Deutschland arbeiten als Crowdworker. Über eine Crowdworking-Plattform können sie verschiedene Kleinstjobs annehmen und gegen ein geringes Entgelt erledigen. Oft geht es z.B. darum, Adressen zu recherchieren oder Fotos anzufertigen. Ob es sich bei einem Nutzungsvertrag mit einer solchen Crowdworking-Plattform um einen Arbeitsvertrag handelt, musste kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) München entscheiden.

Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam

Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber zwingend den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 BetrVG anhören. Dazu reicht es nicht aus, nur Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung  zur Kündigung gesehen werden.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.

Betriebsrat rät Arbeitnehmern zu Hitzepause – Betriebsratsausschluss nicht gerechtfertigt

Möglicherweise stehen auch im Sommer 2020 wieder Rekord-Temperaturen bevor. Bei täglichen Temperaturen von über 35 Grad ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmer vor der Hitze schützen und regelmäßig Pausen einlegen. Dementsprechend stellt es keine grobe Pflichtverletzung dar, wenn der Betriebsrat die Belegschaft darauf hinweist, eine Hitzepause nehmen zu können.

So entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am 18.12.2019.

Stellenausschreibung “Sportlehrerin” diskriminiert Sportlehrer

Die auf ein bestimmtes Geschlecht beschränkte Stellenausschreibung kann dazu führen, dass unberücksichtigte Bewerber eines anderen Geschlechts Entschädigungszahlungen nach dem AGG zustehen. Dies gilt auch, wenn für eine Stelle als Sportlehrerin deshalb eine Frau gesucht wird, weil ausschließlich Schülerinnen unterrichtet werden sollen. Das Geschlecht des Lehrpersonals ist dann keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung an den Bewerber. So entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht.