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40212 Düsseldorf
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Teil V unserer Reihe zu typischen Formulierungen im Arbeitsrecht widmet sich der unerfreulichen Note „mangelhaft“.
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War der Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen seines Mitarbeiters im gesteigerten Maße unzufrieden, wird er womöglich die Note „mangelhaft“ ausstellen. Typischerweise wird er dazu folgende Formulierungen verwenden:
Die Mitarbeiterin / Der Mitarbeiter…
Das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei.
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