Arbeitszeugnis mangelhaft – Formulierungen entschlüsselt
Teil V unserer Reihe zu typischen Formulierungen im Arbeitsrecht widmet sich der unerfreulichen Note “mangelhaft”.
Die Standardformulierungen
War der Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen seines Mitarbeiters im gesteigerten Maße unzufrieden, wird er womöglich die Note “mangelhaft” ausstellen. Typischerweise wird er dazu folgende Formulierungen verwenden:
Die Mitarbeiterin / Der Mitarbeiter…
- … hat die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt.
- … hat die ihr oder ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt.
- … hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
- … war in der Regel erfolgreich.
- … bemühte sich im Allgemeinen den Anforderungen zu entsprechen.
Das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei.