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GbR: Kündigung mit nur einer Gesellschafter-Unterschrift unwirksam

Eine Kündigung muss grundsätzlich von allen Erklärenden unterschrieben werden. Eine Vertretung ist zwar möglich, allerdings muss diese durch einen Vertretungszusatz zur Unterschrift erkennbar sein. Unterschreibt ein Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Kündigung alleine und ohne Vertretungszusatz, so ist regelmäßig nicht auszuschließen, dass eine Unterschrift der restlichen Gesellschafter vorgesehen war. Das Kündigungsschreiben genügt bei nur einer Gesellschafter-Unterschrift also nicht dem Schriftformerfordernis und ist unwirksam.

Krankmeldung in der Probezeit – Verstößt eine Kündigung gegen das Maßregelungsverbot?

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben (sog. Maßregelungsverbot). Dieser Grundsatz ist in § 612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert und gilt ebenso für Arbeitnehmer in der Probezeit.Nichtsdestotrotz müssen sich die Gerichte immer wieder damit beschäftigen, was genau als zulässige Ausübung eigener Rechte gilt und inwiefern der Arbeitgeber mit einer Kündigung reagieren darf, ohne gegen das Maßregelungsverbot zu verstoßen. Als beispielshaft gilt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Jahre 2014, mit welcher dieses Stellung zu der höchst praxisrelevanten Frage bezogen hat.“

Die Änderungskündigung: Ein Überblick

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, wird von einer Änderungskündigung i.S.d. § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesprochen.

Keine Einschränkung des Direktionsrechts zur Umgehung der Sozialauswahl

Eine Klausel, durch die ein Arbeitgeber sein Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer stark einschränkt, kann unwirksam sein. Diese Aussage überrascht zunächst, denn wie könnte es für den Arbeitnehmer schädlich sein, wenn der Arbeitgeber seine eigenen Weisungsrechte einschränkt? Ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheidender Fall zeigte aber, dass die Einschränkung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durchaus nachteilig für den Arbeitnehmer sein kann – und zwar dann, wenn das Direktionsrecht nur zu dem Zweck eingeschränkt wird, die Kündigung des Arbeitnehmers zu erleichtern.